Die teilweise oder vollständige Entalkoholisierung von Wein ist einer der vielen Aspekte der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, um die es neuesten JollyCellarMaster Weekly geht. Die britische Regierung wird sich nicht mehr so viel daraus machen, vor allem weil sie dank des Brexits sich um andere Dinge kümmern muss. Dies und mehr wie immer in unserer wöchentlichen Zusammenfassung:
Noch mehr Schwierigkeiten für Britische IMporteure, Rebsorten und Klimawandel und Gemeinsame Agrarpolitik
Ein Unglück kommt selten allein
Ich gebe zu, dass ich in Bezug auf den Brexit etwas voreingenommen bin.
Ma muss aber zugeben, dass die Dinge in vielerlei Hinsicht nicht so gut gelaufen sind, wie es von den Befürwortern des Brexits versprochen wurde. Leere Regale, vielerorts kein Benzin und lange Schlangen beim Zoll sind nur einige der negativen Begleiterscheinungen der Rückeroberung der Souveränität Großbritanniens. Wir haben bereits über die Verbraucher gesprochen, die sich zu Weihnachten auf Engpässe und Preiserhöhungen einstellen müssen, aber im neuen Jahr scheint es nicht viel besser zu werden. Ein zunächst in der FT erschienener Bericht besagt, dass „drei Viertel der kleineren britischen Importeure nicht auf neue EU-Grenzbestimmungen nach dem Brexit vorbereitet sind, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten und geschätzte 200 Mio. zusätzliche Zollanmeldungen erfordern.“
Die britische Vereinigung der KMUs hatte ihre Mitglieder befragt und war zu diesem Ergebnis gekommen. Erschwerend kommt hinzu, dass mehr als 12 % der befragten Unternehmen angaben, sich nicht auf die neuen Vorschriften vorbereiten zu können, die von Importeuren verlangen, europäische Einfuhren von Lebensmitteln, Getränken und Erzeugnissen tierischen Ursprungs im Voraus zu melden und Erklärungen abzugeben sowie die entsprechenden Zölle am Einreiseort bei der Ankunft zu zahlen. Das ist an sich schon eine Herausforderung, was auch der Gesetzgeber einsah: bereits vor einem Jahr, als die Verordnungen hätten in Kraft treten sollen, wurde eine Verlängerung bewilligt, da die Herausforderungen als nicht machbar anerkannt wurde. Ein Jahr später sieht es jedoch nicht viel besser aus und es sieht so aus, als könnten wir uns auf noch mehr Warteschlangen an den Häfen einstellen.
Neues aus Geisenheim
Die Hochschule Geisenheim University hat die neueste Ausgabe des PlanG Magazins veröffentlich, die Nachrichten und Artikel über die Arbeit an der Hochschule beinhaltet. Wenn ich hier einen Favoriten auswählen müsste, dann ist es wahrscheinlich ein Artikel über traditionelle Rebsorten in Zeiten des Klimawandels. Geschrieben von Prof. Joachim Schmid, Bettina Lindner und Frank Manty vom Lehrstuhl für Rebenzüchtung, untersucht er die langfristigen Auswirkungen der globalen Erwärmung in Form von höheren Temperaturen und Veränderungen der Niederschlagsverteilung auf die Gesundheit der Trauben. Die drei argumentieren, dass dies zu einer bereits proklamierten Änderung des Angebots an typischen Rebsorten führen wird, der Artikel gibt außerdem einen kurzen Überblick über die Arbeit der Abteilung und wie sie hilft, die Herausforderungen des Klimaveränderung zu bewältigen. Bestimmte Eigenschaften werden aufgrund der sich ändernden Umstände in Zukunft an Bedeutung gewinnen, wie zum Beispiel kleinere Beeren, Lockerheit oder härtere Traubenschalen und darauf konzentrieren sich die Forscher durch ihre Arbeit an Klonen und Traubenselektion. Wie gesagt, dass wäre wohl mein Lesevorschlag, aber es gibt noch andere interessante Dinge, also einfach anschauen.
Alkoholfreier Wein und mehr
Letzte Woche brachte uns auch die Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union.
Hinter diesem einprägsamen Namen verbirgt sich nichts anderes als die neue Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union, die mit vielen neuen Maßnahmen des europäischen Gesetzgebers einhergeht.
Die größten Wellen wird vermutlich, die Entscheidung machen, dass zukünftig bei den Weinbauerzeugnissen „Wein“, „Schaumwein“ und „Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure“ zur Bezeichnung der Produktkategorie die Angabe „entalkoholisiert“ oder „teilweise entalkoholisiert“ hinzugesetzt werden kann. Eine vollständige Entalkoholisierung ist auf Erzeugnisse beschränkt, die nicht unter eine Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe fallen. Eine teilweise Entalkoholisierung ist dagegen für alle Weine, Schaumweine und Perlweine mit zugesetzter Kohlensäure zulässig.
Die OIV teilte mit, dass gemäß ihren eigenen Empfehlungen (OIV-OENO 394A-2012) die zulässigen Entalkoholisierungsverfahren zur teilweisen Reduzierung oder fast vollständigen Eliminierung des Ethanolgehalts in Weinprodukten die partielle Vakuumverdampfung, Membrantechniken und/oder Destillation sind.
Weiters gibt es auch Vorschriften über den Verkauf von Weintrauben, über den Schutz des Systems der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben, insbesondere im Hinblick auf aromatisierte Weinerzeugnisse neben vielen anderen neuen Regeln für die verschiedenen Arten landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Anfang des Jahres hatte die Nachricht aus Brüssel, dass der europäische Gesetzgeber offenbar die Möglichkeit diskutiert hatte, Wein mit Wasser zu versehen, um die Gesundheit der europäischen Bürger zu verbessern, in der Branche für einiges Aufsehen gesorgt. Vor allem die Italiener waren über diese Überlegungen nicht allzu glücklich, da sie glaubten, dass dieser Ansatz dem Wein als Produkt und dem Ruf ihrer geschützten Ursprungsbezeichnungen. schaden könnte. Die EU scheint diesen Bedenken mit der Beschränkung entalkoholisierter Weine auf Produkte unterhalb der gPDOs und PGIs Rechnung getragen zu haben. Sie weist in der Verordnung auch darauf hin, dass „weitere Forschungen und Versuche erforderlich wären, um die Qualität dieser Erzeugnisse zu verbessern und insbesondere sicherzustellen, dass die vollständige Entfernung des Alkoholgehalts die Erhaltung der Unterscheidungsmerkmale von Qualitätsweinen ermöglicht, die geschützt durch eine geografische Angabe oder eine Ursprungsbezeichnung“. Natürlich adressiert diese Aussage die (vor allem italienischen) Bedenken, aber es bleibt abzuwarten, wie sehr die Verbraucher das System des Ursprungsbezeichnungen tatsächlich schätzen bzw. für ihre Kaufentscheidungen heranziehen oder ob sie einfach nur auf den Hinweis des reduzierten Alkoholgehalts und beispielsweise auf einenMarkennamen, dem sie vertrauen, achten.
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Das wäre es dann auch schon für diese Woche, aber natürlich freue ich mich immer, von anderen interessanten Geschichten zu lesen, über Wein zu quatschen und zu hören, wer mein nächster Gast im Podcast sein sollte. Also einfach ein paar Zeilen schicken oder mich auf Twitter kontaktieren. Und wer gerne immer auf dem Laufenden bleiben möchte, sollte sich unbedingt für den JollyCellarMaster Newsletter anmelden.
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